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Zusammenarbeit
Der Entwurf des Rahmenvertrages über entgeltliche Geschäftsbesorgung, in dem die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit geregelt werden, wird in der Regel nach den ersten persönlichen Besprechungen, einer Analyse der zukünftigen Aufgaben sowie dem Erfassen der Klientenbedürfnisse erstellt und dem Mandanten (meistens per E-Mail) zugesandt.
Ist der Entwurf für unseren Mandanten akzeptabel, wird der Vetragstext durch Anführung der gegebenen Daten finalisiert und der Vertrag unterzeichnet.
Mit der beit selbst beginnen wir nach dem Vertragsabschluss.
Da der Vertrag ein Rahmenvertrag ist, geht der Abschluss des Vertrages noch nicht mit einer Honorarzahlungspflicht seitens des Klienten einher. Es ist also sinnvoll, den Rahmenvertrag auch für die in der nahen Zukunft zu erwartenden Aufgaben abzuschließen; so braucht man keine Zeit für die Entwicklung des Vertragsverhälntisses zu verweden, wenn konkrete Aufgaben auftauchen.
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